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 Segelfliegen und Motorsegeln im LFV Mainz

Nach dem Motto: "Sport im Verein ist am schönsten" bieten wir allen Segelflugbegeisterten die Möglichkeit, diesen faszinierenden Sport im Rahmen einer Vereinsschulung zu erlernen.


Im reinen Vereinsflugbetrieb an Wochenenden dauert es bis zum ersten Alleinflug ca.3 Monate.

Parallel zur praktischen Ausbildung läuft die Theorie, die durch unsere Fluglehrer vermittelt wird. Einsteigen kann man jederzeit.

Während der Wintermonate ist Werkstattarbeit angesagt. 25 Stunden/Jahr sind zu absolvieren. Schnell bekommt man einen Einblick in die Technik der Flugzeuge. Auch lernt man hier sachgerecht mit dem Material umzugehen.

Für technisch Interessierte bieten wir Kurse zum Segelflugzeugwart und Werkstattleiter in Holz und Faserverbundstoffen an.

Die gesamte Ausbildung bis zur Erlangung des PPL-C - das ist der Luftfahrerschein für Segelflugzeuge- dauert durchschnittlich 2 Jahre.


Bedingungen Privat Piloten Lizenz (PPL-C)
- Segelflugzeugführer -

Fachliche Voraussetzungen

Flugtauglichkeit Klasse 2
Theoretische Ausbildung
Flugausbildung
Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
Mindestalter 14 Jahre bei Ausbildungsbeginn
Mindestalter 16 Jahre zum Erwerb der Lizenz

Theoretische Ausbildung

Luftrecht
Navigation
Meteorologie
Aerodynamik
Flugzeugkunde, Technik
Verhalten in besonderen Fällen
Menschliches Leistungsvermögen

Flugausbildung

mindestens 25 Flugstunden, davon 15 Stunden Alleinflug. Verkürzte Ausbildung innerhalb von 18 Monaten 20 Flugstunden, davon 10 Stunden Alleinflug

Folgende Startarten können durch Einweisung durch einen Fluglehrer erworben werden

Windenstart
Flugzeugschleppstart
Eigenstart 

Bedingungen Klassenberechtigung Reisemotorsegler 
- Motorseglerführer -

1. Klassenberechtigung Reisemotorsegler innerhalb der Segelfluglizenz (GPL) gemäß §40a LuftPersV

Diese Berechtigung baut auf der Segelfluglizenz auf. Sobald man die Lizenz erworben hat, kann man in 10 Flugstunden Ausbildungszeit die Klassenberechtigung Reisemotorsegler innerhalb der Segelfluglizenz erwerben. Dazu ist eine theoretische Zusatzausbildung und eine Praktische Prüfung abzulegen. Die 10 Flugstunden beinhalten u.a. einen Alleinflug über 270 km und 20 Alleinlandungen.
Die Berechtigung ist auch im Ausland gültig. Zur Verlängerung werden 12 Landungen, 12 h innerhalb der letzten 24 Monate und ein Übungsflug mit Fluglehrer gefordert. Diese Bedingungen können durch die Befähigungsüberprüfung eines anerkannten Prüfers ersetzt werden.

Durch den Erwerb der CVFR- Berechtigung (10 h mit Fluglehrer, theoretische und praktische Prüfung) kann die europäische Privatpilotenlizenz PPL(A) gemäß JAR-FCL erworben werden, die zusätzlich Flüge im Luftraum C  erlaubt und den Sprung zum Motorflug darstellt.

Zum Erwerb der Berechtigung für dreiachsgesteuerte Ultraleichtflugzeug ist nur eine Einweisung erforderlich.


2. PPL(A) Privatpilotenlizenz gemäß JAR-FCL

Diese Lizenz nach europäischem Recht kann vom Anfänger ohne fliegerische Vorkenntnisse direkt erworben werden und erlaubt Flüge im Ausland und im Luftraum C.
Es sind mindestens 45 h Flugausbildung vorgeschrieben, davon 10 h Alleinflug. Die theoretische Ausbildung erfolgt in den Fächern Luftrecht, Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Flugleistung und Flugplanung, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Navigation, Betriebliche Verfahren, Aerodynamik und Sprechfunkverkehr.

Für den Umstieg vom Motorsegler zum Motorflugzeug bis 2000 kg maximale Abflugmasse ist nur eine Differenzschulung und praktische Prüfung erforderlich. Gleiches gilt für den umgekehrten Weg, von der  Klassenberechtigung „Einmotorige Landflugzeuge bis 2000 kg“ innerhalb des JAR-FCL PPL(A) oder des  PPL(A) nach altem Luftrecht, auf die Klassenberechtigung Reisemotorsegler. Für die Differenzschulung ist keine feste Flugstundenzahl vorgeschrieben.
Bis auf das geflogene Flugzeugmuster ist die Ausbildung auf Reisemotorseglern und Motorflugzeugen identisch. Als zweites Luftfahrzeugmuster wird im Luftfahrtverein Mainz ein Motorflugzeug eingesetzt.
Zur Verlängerung werden 12 Landungen, 12 h innerhalb der letzten 12 Monate und ein Übungsflug mit Fluglehrer gefordert. Diese Bedingungen können durch die Befähigungsüberprüfung eines anerkannten Prüfers ersetzt werden. Es ist  unerheblich in welcher Klassenberechtigung die Bedingungen erfüllt werden


3. PPL(N) Nationale Privatenpilotenlizenz, Klasseberechtigung Reisemotorsegler §3a LuftPersV

Hier erfolgt die Ausbildung primär auf einem Motorflugzeug bis max. 750 kg Abflugmasse. Als zweites Muster kann ein Motorsegler in der Ausbildung eingesetzt werden.
Nach dem Erwerb des PPL(N) auf  Motorflugzeugen kann die Klassenberechtigung Reisemotorsegler oder auch die Klassenberechtigung für Motorflugzeuge bis 2000 kg erworben werden. Die Lizenz ist ausschließlich in Deutschland gültig und erlaubt nicht die Benutzung des  Luftraum C. Ein weiterer Unterschied JAR-FCL PPL(A) ist, dass Flugzeiten auf dreiachsgesteuerten Luftsportgeräten anerkannt werden.
Da der Luftfahrtverein Mainz derzeit nicht über ein Motorflugzeug bis 750 kg verfügt, kann die Lizenz im Luftfahrtverein Mainz derzeit nicht erworben werden.

Bei Interesse an einer Ausbildung zum Motorseglerführer wenden Sie sich unter 06131 / 40114 an den Luftfahrtverein Mainz und Sie bekommen kompetente Ansprechpartner genannt. Bei der Motorseglerausbildung fallen, wie im  Bereich Segelflug üblich, keine Kosten für die praktische Flugausbildung an. Die Kosten für eine  Flugstunde (Motorlaufzeit) liegen in der selben Größenordnung wie für ein Ultraleichtflugzeug.

Für Fragen zur Ausbildung steht unsere Ausbildungsleiterin bereit

Roswitha Ulrich
Taunusstrasse 4a
35641 Schöffengrund
Tel: 06445/922814
Mobil: 0175/8079191
Mail: neugebauer-ulrich@t-online.de

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06.12.10
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